Andreas Heinz

  1. Inklusion als Teilhabe der Menschen mit Behinderung an der

Gesellschaft

Welche Bedeutung, welchen Stellenwert hat eine inklusive Gesellschaft für Sie?

Wo sehen Sie in Schwerte Verbesserungsbedarf?

Welche Themen oder Projekte haben für Sie hohe Priorität?

Es hat eine große Bedeutung, mir ist es wichtig, dass alle Menschen in Schwerte ihren Platz haben und selbstbestimmt leben können. Verbesserung liegt grade in den Wegen und Bürgersteigen, die eine Nutzung mit dem Rollstuhl oder dem Rollator erschweren.

  1. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
  • Rathaus I: Werden Sie im ersten Jahr Ihrer Amtszeit dafür sorgen, dass durch

automatische Türöffner die Flure zu den Büros und zentralen Räume (u.a.

Bürgersaal) für mobilitätseingeschränkte Personen zugänglich werden? Ist es Ihr

Ziel, den engen und schlecht bedienbaren (kleine Knöpfe, die schlecht erreichbar

sind aus dem Rollstuhl) Aufzug im alten Rathaus-Gebäude zu ergänzen durch einen

für Rollstuhlfahrer leichter nutzbaren Fahrstuhl (bspw. im neueren Anbau)?

  • VHS/Bücherei: Werden Sie im ersten Jahr ihrer Amtszeit dafür sorgen, dass durch

automatische Türöffner die Eingänge sowie die Flure zu den Büros und

Veranstaltungsräumen für mobilitätseingeschränkte Personen zugänglich werden?

Ist es Ihr Ziel, den schlecht nutzbaren (geringe Bewegungsfläche davor) und schwer

bedienbaren Aufzug (Bedienungsknöpfe zu hoch und nur auf einer Seite) für

Rollstuhlfahrer besser nutzbar zu machen?

  • Fußwege/Bürgersteige: Hat die Herstellung eines benutzerfreundlichen Zustandes

für Sie Priorität (Schaffung von bodengleichen Absenkungen für

Rollstühle/Rollatoren, Beseitigung von Schlaglöchern/Stolperfallen,

Glasscherben/Strauchüberhängen, Containern und anderen Hindernissen),

inklusive regelmäßiger Überprüfung ( z.B. durch Ordnungsdienst/ Grünflächenamt )?

 

Im ersten Jahr meiner Amtszeit werde ich vielen Herausforderungen gegenüberstehen, dazu gehören auch die Barrierefreiheit in den Rathäusern und den städtischen Liegenschaften zu verbessern. Dazu gehören alle Angebote der Stadt für Bürger und Bürgerinnen und schließt die VHS mit ein. Ich kann nicht versprechen, dass dies im ersten Jahr auch bereits umgesetzt werden wird. Ich will ehrlich bleiben und nicht politiktypisch viele unhaltbare Versprechen machen. Ihre Anregungen habe ich aber bereits notiert und einige Punkte sind mir bereits selbst aufgefallen. Denn auch für Eltern mit Kinderwagen ist das Rathaus ein spannendes Bauwerk. Danke für ihre ergänzenden Hinweise. Die Bürgersteige und Fußwege habe ich oben schon genannt und dieses Problem, das viele gesellschaftliche Gruppen beschäftigt, werde ich angehen.

 

  1. Politische Teilhabe

Unterstützen Sie die Einrichtung eines Behindertenbeirats wie in der Stadt Iserlohn, der

das Recht auf die Entsendung eines Vertreters mit Rede- und Antragsrecht in den

relevanten Ausschüssen des Stadtrates hat?

 

Natürlich unterstütze ich die Teilhabe aller Menschen in Schwerte. In welcher Form bestimmte Gruppen vertreten werden, bespreche ich gerne mit den Beteiligten und wir finden den besten Weg dafür. Die Stadt Iserlohn kann da eine Hilfestellung sein.

 

  1. Arbeit

Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt fördern: Unterstützen Sie eine Zielquote für die

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bei der Stadt und ihren Beteiligungen

(KUWEBE, Stadtwerke, etc.), die deutlich oberhalb der Mindestquote von 5 % liegt?

 

In unseren Ausschreibungen für neue Stellen in der Stadt Schwerte finden Sie bereits die Maßgabe, dass Menschen mit Behinderungen bei gleich Qualifizierung bevorzugt eingestellt werden. Natürlich muss auch darüber hinaus geschaut werden wie man Inklusion im Arbeitsmarkt fördern kann.

 

  1. Wohnen

Sind Sie angesichts des demographischen Wandels für eine Mindestquote von

barrierefreien oder rollstuhlgerechten Wohnungen bei der Genehmigung von

Bauprojekten durch die Stadt Schwerte, ähnlich der Mindestquote für Sozialwohnungen?

 

Ich verweise bei dieser Frage auf einen Auszug der Landesbauordnung.

„Barrierefreiheit als Mindeststandard
für Wohnbauvorhaben

Die „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Nordrhein-Westfalen“ (VV TB NRW) ist am 1. Juli 2021 in geänderter Fassung in Kraft getreten. Mit der Einführung der DIN 18040-2 als Technische Baubestimmung in Nordrhein-Westfalen, welche in Abstimmung mit anderen Ressorts der Landesregierung und Verbänden vorgenommen wurde, besteht ein gültiges technisches Regelwerk, in dem die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit im Wohnungsbau verankert sind. Damit gibt es endlich eine Klarstellung und eine Einführung der Barrierefreiheit als Mindeststandard (barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar) für Wohnbauvorhaben in Nordrhein-Westfalen.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der in Nordrhein-Westfalen geltenden Vorschriften wurde ein Praxisleitfaden als Arbeitshilfe und insofern als Unterstützung für die Bauherrschaften, Planenden und Behörden erarbeitet.“

Diese Vorschriften unterstütze ich selbstverständlich.

 

  1. Kommunikation

Sind Sie für die Einführung einer Internet-Applikation, die es möglich macht,

Einschränkungen der Barrierefreiheit im Stadtgebiet (fehlende Bürgersteige

Absenkungen, Stolperkanten, etc.) per Mobiltelefon mit Foto, Standortbestimmung und

Begleittext der Stadtverwaltung unkompliziert zu melden?

 

Diese Möglichkeit gibt es bereits mit der Schwerte App. Auch über die Homepage der Stadt können Probleme vieler Art bereits gemeldet werden. Wir werden das Angebot aber in Abständen prüfen und ausbauen.

 

  1. Schulen / ( städtische) KITAs

Planen Sie die konsequente barrierefreie ( Um-) Gestaltung aller städtischen Schulen

und Kitas ?

Wie stellen Sie sicher, dass die Landesmittel für die schulische Inklusion für die

Gemeinden ( Inklusionspauschale) zweckgebunden eingesetzt werden ?

Welche Möglichkeiten sehen Sie, vor dem Hintergrund zunehmenden

Untertützungsbedarfs, die Schulen über die Inklusionspauschale hinaus mit nicht-

lehrendem Personal auszustatten ?

 

Natürlich ist es mir ein Anliegen, dass alle Kinder und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Dies betrifft bauliche, digitale und pädagogische Aspekte. Hier müssen wir mit vielen Akteuren zusammenarbeiten. Die zweckgebundene Verwendung muss natürlich regelmäßig durch das Controlling überprüft werden. Ich möchte eine enge Zusammenarbeit von Schulen, Trägern und Verwaltung stärken, um so das bestmögliche für unsere Stadt zu erzielen.

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